1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit UJCO geschlossenen Verträge. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen UJCO und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, UJCO stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn UJCO in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- UJCO ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
- Angebote von UJCO sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die in den Angeboten genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Vertrag mit dem Kunden durch Übermittlung der Bestellung per E-Mail, Post oder mündlicher Bestätigung per Telefon zustande.
- Der Umfang der Leistungen von UJCO ergibt sich aus dem zwischen UJCO und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
3. Zusammenarbeit
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich unverzüglich über Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder Zweifel an der Richtigkeit der anderen Partei.
- Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, unklar oder undurchführbar sind, informiert er UJCO unverzüglich über diese Umstände und deren Folgen.
- Die Vertragsparteien benennen Ansprechpartner und deren Vertreter, die für die Vertragsdurchführung verantwortlich und sachkundig sind. Änderungen der benannten Personen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang einer solchen Mitteilung gelten die bisher benannten Ansprechpartner als bevollmächtigt.
- Die Ansprechpartner tauschen sich regelmäßig über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung aus, um bei Bedarf eingreifen zu können.
- UJCO erstellt ein Protokoll der besprochenen Inhalte. Dieses Protokoll wird dem Kunden übermittelt. Widerspricht der Kunde dem Protokoll, kann er innerhalb einer Woche seine abweichende Meinung ergänzend aufnehmen lassen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde unterstützt UJCO bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten sowie Hardware und Software. Der Kunde erteilt UJCO umfassende Anweisungen zu den zu erbringenden Leistungen.
- Der Kunde stellt in erforderlicher Anzahl Mitarbeiter mit der notwendigen Fachkompetenz zur Verfügung.
- Wenn der Kunde vereinbart hat, Materialien (z.B. Bilder, Audio, Texte) bereitzustellen, erfolgt die Lieferung umgehend und in einem gebräuchlichen, nutzbaren, möglichst digitalen Format. Notwendige Konvertierungen erfolgen auf Kosten des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass UJCO über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
5. Einschaltung Dritter
- Der Kunde haftet für Dritte, die auf seine Veranlassung oder mit seiner Zustimmung im Tätigkeitsbereich von UJCO tätig werden, wie für eigenes Handeln. UJCO haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf das Verhalten solcher Dritter zurückzuführen sind.
6. Fristen
- Leistungsfristen werden nur durch die Ansprechpartner von UJCO verbindlich bestätigt.
- Fristen sind nach Möglichkeit schriftlich zu vereinbaren. Fristen, die nach § 286 Abs. 2 BGB ohne Mahnung Verzug begründen können (verbindliche Fristen), müssen schriftlich vereinbart und als verbindlich gekennzeichnet werden.
- UJCO haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streiks, behördliche Anordnungen, Telekommunikationsstörungen) oder vom Kunden zu vertretenden Umständen (z.B. verspätete Mitwirkung, Verzögerungen durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen sind). In diesen Fällen verlängern sich die Fristen entsprechend.
7. Leistungsänderungen
- Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich mitzuteilen. UJCO prüft die Auswirkungen (insbesondere auf Kosten, Mehraufwand und Fristen) und teilt dem Kunden das Ergebnis mit.
- Der ursprüngliche Leistungsumfang bleibt bestehen, bis eine Einigung über die Änderungen erzielt wurde oder der Kunde seinen Änderungswunsch zurückzieht.
- Die Kosten für Änderungen, einschließlich Prüfung und Angebotserstellung, trägt der Kunde.
8. Vergütung
- Der Kunde erstattet UJCO Auslagen (z.B. Reise-, Übernachtungs- und Drittkosten). Reisekosten werden nur erstattet, wenn die Reise über 50 km von UJCOs Standort hinausgeht.
- UJCO rechnet auf Zeitbasis ab, monatlich und zu den jeweils geltenden Sätzen.
9. Rechte
- UJCO räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen ein, soweit dies für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlich ist.
- Jede weitergehende Nutzung (insbesondere Unterlizenzen, Vervielfältigung, Vermietung, Verwertung) ist untersagt.
- UJCO kann die Nutzung bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen.
10. Schutzrechte Dritter
- Der Kunde sichert UJCO zu, dass er an allen übergebenen Materialien (z.B. Bilder, Grafiken, Texte) über die notwendigen Rechte verfügt.
- UJCO stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei, soweit diese durch UJCO-Materialien verursacht wurden.
11. Rücktritt
- Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn UJCO die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
12. Haftung
- UJCO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet UJCO nur für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Abwerbeverbot
- Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer von einem Jahr nach Vertragsende keine Mitarbeiter von UJCO abzuwerben.
14. Vertraulichkeit, Pressemitteilung
- Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen nur für den Vertragszweck und geben sie nicht an Dritte weiter.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
- Pressemitteilungen und öffentliche Hinweise auf den Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
15. Streitbeilegung
- Bei Streitigkeiten suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung.
- Bleibt diese aus, ist vor gerichtlichen Schritten eine Mediation anzustreben.
16. Sonstiges
- Die Abtretung von Ansprüchen bedarf der schriftlichen Zustimmung.
- UJCO darf den Kunden als Referenz nennen.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Busan; es gilt das koreanische Recht.
18. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.